Thema von Markus Riegler im Forum SERVICE IST UNSER ERFOLG
Werte Kollegin! Werter Kollege!
Es mag schon sehr bald sein, oder doch noch etwas in der Ferne liegen - Deine Versetzung in den Ruhestand. Wenn Du Dein Datum und die dazugehörigen Abschläge wissen möchtest, bieten wir Dir hier einen Link zur Berechnung an!
-Anstrittsalter: mit 65 Jahren -Voraussetzungen: keine -Abschläge: keine, es gebühren 80% der Ruhegenussberechnungsgrundlage, das ist der Durchschnittswert der 457 höchsten aufgewerteten monatlichen Beitragsgrundlagen
-Antrittsalter: frühestens mit 62 Jahren -Voraussetzungen: ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von mindestens 480 Monaten -Abschläge: maximal 10,08 Prozentpunkte, es gebühren mindestens 69,92% der Ruhegenussberechnungsgrundlage, das ist der Durchschnittswert der 457 höchsten aufgewerteten monatlichen Beitragsgrundlagen; zusätzlich kommen maximal 6,3% vom Ruhebezug in Abzug
-Antrittsalter: frühestens mit 62 Jahren -Voraussetzungen: beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von mindestens 42 Jahren *) -Abschläge: maximal 10,08 Prozentpunkte, es gebühren mindestens 69,92% der Ruhegenussberechnungsgrundlage, das ist der Durchschnittswert der 457 höchsten aufgewerteten monatlichen Beitragsgrundlagen
-Antrittsalter: frühestens mit 60 Jahren -Voraussetzungen: ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von mindestens 504 Monaten, davon 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate -Abschläge: maximal 7,2 Prozentpunkte, es gebühren mindestens 72,8% der Ruhegenussberechnungsgrundlage, das ist der Durchschnittswert der 457 höchsten aufgewerteten monatlichen Beitragsgrundlagen
HINWEIS: Eine Pensionierung wegen dauernder Dienstunfähigkeit (mit Abschlägen) ist altersunabhängig (Rechtsgrundlage: § 14 BDG 1979).
Abschläge: für jeden Monat der Ruhestandsversetzung vor dem regulären Pensionsantritt sind bei der "Schwerarbeiterregelung" 0,12 Prozentpunkte (= 1,44 Prozentpunkte pro Jahr) und beim "Pensionskorridor" sowie der "Hacklerregelung" 0,28 Prozentpunkte (= 3,36 Prozentpunkte pro Jahr) von der Ruhegenussberechnungsgrundlage von 80% in Abzug zu bringen. Beim "Pensionskorridor" werden vom Ruhebezug noch zusätzlich 0,175% pro Monat abgezogen.
*) Eine bescheidmäßige Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit kannst Du in der VD beantragen
Für alle Dienst-KFZ Fahrer_innen und Kollegen_innen welche viel mit dem Auto unterwegs sind. Gerade wir von der Exekutive sollten ganz genau wissen, wie man die Rettungsgasse richtig bildet. Dazu habe ich hier einen kleinen Film der ASFINAG für euch, wo das System ganz genau erklärt wird. https://stp.justiz.intra.gv.at/bmi.gv.at/sec-p/content/siak-kurse/Video/Rettungsgasse.wmv Dieser Link funktioniert nur von einem Dienstrechner aus!
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Dieses Thema ist für unsere Kollegen_innen interessant, welche kurz vor ihrem wohlverdienten Ruhestand sind:
Gemäß der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 neu eingeführten Bestimmung des § 13e Abs. 1 GehG über eine Urlaubsersatzleistung gebührt der Beamtin oder dem Beamten anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienststand oder aus dem Dienstverhältnis eine Ersatzleistung für den noch nicht verbrauchten Erholungsurlaub, wenn sie oder er nicht unmittelbar in ein anderes Dienstverhältnis zum Bund übernommen wird (Urlaubsersatzleistung). Die Urlaubsersatzleistung gebührt nur insoweit, als die Beamtin oder der Beamte das Unterbleiben des Verbrauchs des Erholungsurlaubs nicht zu vertreten hat.
Wir wollen euch nun ein Musterformular zur Verfügung stellen!
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Für einige unverständlich, was da alles auf der Abrechnung drauf steht, jedoch WICHTIG für uns. Aus diesem Grund stellen wir hier eine Erklärung zur Verfügung!
Ein Burnout-Syndrom (englisch (to) burn out: „ausbrennen“) bzw. Ausgebranntsein ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit. Es kann als Endzustand einer Entwicklungslinie bezeichnet werden, die mit idealistischer Begeisterung beginnt und über frustrierende Erlebnisse zu Desillusionierung und Apathie, psychosomatischen Erkrankungen und Depression oder Aggressivität und einer erhöhten Suchtgefährdung führt.[1] Das Burnout-Syndrom ist wissenschaftlich nicht als Krankheit anerkannt, sondern gilt im ICD-10 als ein Problem der Lebensbewältigung. Es handelt sich um eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung aufgrund beruflicher oder anderweitiger Überlastung bei der Lebensbewältigung. Diese wird meist durch Stress ausgelöst, der wegen der verminderten Belastbarkeit nicht bewältigt werden kann.
Burnout in der ICD-10
Burnout wird in der Internationalen Klassifikation der Erkrankungen (ICD-10) als „Ausgebranntsein“ und „Zustand der totalen Erschöpfung“ mit dem Diagnoseschlüssel Z73.0 erfasst. Er gehört zum (übergeordneten) Abschnitt Z73 und umfasst „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Nach dieser Einstufung ist der Burnout eine Rahmen- oder Zusatzdiagnose und keine Behandlungsdiagnose, die zum Beispiel die Einweisung in ein Krankenhaus ermöglichen könnte. Dagegen ist die Feststellung einer Depression eine Behandlungsdiagnose. Ein reines Burnout-Syndrom ist ein Ausschlusskriterium für eine Neurasthenie (Erschöpfungssyndrom, F48.0), die in der Diagnose aber als Burnout-basiert beschrieben wird und die Leistungspflicht eines Krankenversicherers begründen kann. Auch wird die Depersonalisierung (s. u. und F48.1) als ein mögliches Symptom des Burnouts betrachtet.
Symptome
Folgt man dem Diagnoseschlüssel der ICD (vital exhaustion) und legt man die Forschungsergebnisse zur Diagnose des Burnout-Syndroms seit Mitte der 1970er Jahre zugrunde, lassen sich die Symptome aus den wichtigsten validierten Testverfahren ableiten (siehe Abschnitt Diagnose und Fragebögen). Ausgangspunkt ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Maslach Burnout Inventory (MBI). Dieses wurde unter anderem durch das Copenhagen Burnout Inventory (CBI) und das Oldenburg Burnout Inventory (OLBI) modifiziert, aber im Kern nicht verändert. Auf dieser Grundlage lassen sich die Symptome in drei Kategorien (Dimensionen) einteilen:
1) Emotionale Erschöpfung (exhaustion oder fatigue): Diese Erschöpfung resultiert aus einer übermäßigen emotionalen oder physischen Anstrengung (Anspannung). Es ist die Stress-Dimension des Burnout-Syndroms. Die Betroffenen fühlen sich schwach, kraftlos, müde und matt. Sie leiden unter Antriebsschwäche und sind leicht reizbar.
2) Depersonalisierung: Mit dieser Reaktion auf die Überlastung stellen die Betroffenen eine Distanz zwischen sich selbst und ihren Klienten (Patienten, Schülern, Pflegebedürftigen, Teamkollegen oder Kunden) her. Das äußert sich in einer zunehmenden Gleichgültigkeit und teilweise zynischen Einstellung gegenüber diesen Personen. Mit anderen Worten: Sie lassen die Probleme und Nöte der Klienten nicht mehr an sich herankommen und konzentrieren sich auf den sachlichen Aspekt der Beziehung. Die Arbeit wird zur reinen unpersönlichen Routine.
3) Erleben von Misserfolg: Die Betroffenen haben häufig das Gefühl, dass sie trotz Überlastung nicht viel erreichen oder bewirken. Es mangelt an den Erlebnissen des Erfolges. Weil die Anforderungen quantitativ und qualitativ steigen und sich ständig verändern, erscheint die eigene Leistung im Vergleich zu den wachsenden Anforderungen gering. Diese Diskrepanz zwischen Anforderungen und Leistungen nimmt der Betroffene als persönliche Ineffektivität bzw. Ineffizienz wahr. Dies ist mit eine Folge der Depersonalisierung, weil die Betroffenen sich von ihren Klienten entfernt haben und auf deren Erwartungen nicht mehr wirksam eingehen können. Darunter leidet der Glaube an den Sinn der eigenen Tätigkeit.
Das Burnout-Syndrom kann ähnliche Symptome wie das Boreout-Syndrom aufweisen: Der Begriff stammt vom englischen bore = (sich) langweilen und bezeichnet den Zustand beruflicher Unterforderung und Unzufriedenheit. Dieser Zustand kann von gleichzeitig hoher Geschäftigkeit und reduzierter Leistungsfähigkeit sowie emotionaler Erschöpfung begleitet sein.
Phasen des Burnout-Syndroms
Herbert Freudenberger und seine Kollegin Gail North haben zwölf Phasen im Verlauf des Burnout-Syndroms identifiziert. Die Reihenfolge muss jedoch nicht wie in der folgenden Auflistung verlaufen:
1) Drang, sich selbst und anderen Personen etwas beweisen zu wollen
2) extremes Leistungsstreben, um besonders hohe Erwartungen erfüllen zu können
3) Überarbeitung mit Vernachlässigung persönlicher Bedürfnisse und sozialer Kontakte
4) Überspielen oder Übergehen innerer Probleme und Konflikte
5) Zweifel am eigenen Wertesystem sowie an ehemals wichtigen Dingen wie Hobbys und Freunden
6) Verleugnung entstehender Probleme, Absinken der Toleranz und Geringschätzung anderer Personen
7) Rückzug und dabei Meidung sozialer Kontakte bis auf ein Minimum
8) offensichtliche Verhaltensänderungen, fortschreitendes Gefühl der Wertlosigkeit, zunehmende Ängstlichkeit
9) Depersonalisierung durch Kontaktverlust zu sich selbst und zu anderen Personen; das Leben verläuft zunehmend funktional und mechanistisch
10) innere Leere und verzweifelte Versuche, diese Gefühle durch Überreaktionen zu überspielen wie beispielsweise durch Sexualität, Essgewohnheiten, Alkohol und andere Drogen
11) Depression mit Symptomen wie Gleichgültigkeit, Hoffnungslosigkeit, Erschöpfung und Perspektivlosigkeit
12) erste Gedanken an einen Suizid als Ausweg aus dieser Situation; akute Gefahr eines mentalen und physischen Zusammenbruchs.